Unterricht-
1. Stunde 08.00 -
2. Stunde 08.45 -
Hofpause 09.30 -
Frühstückspause in der Klasse
3. Stunde 10.00 -
4. Stunde 10.45 -
Hofpause 11.30 -
5. Stunde 11.45 -
6. Stunde 12.30 - 13.15 Uhr
Frühstück/Getränke
Beurlaubung
Ein Schüler kann nur aus wichtigen Gründen auf Antrag der Erziehungsberechtigten vom Schulbesuch beurlaubt werden. Die Beurlaubung soll rechtzeitig schriftlich bei der Schule beantragt werden.
Beurlaubungen können nur bis zu zwei Tagen im Vierteljahr bei der Klassenlehrerin schriftlich beantragt werden.
Notwendige Beurlaubungen von bis zu zwei Wochen im Vierteljahr sind bei der Schulleitung zu beantragen -
Unmittelbar vor und im Anschluss an Ferien darf ein Schüler/eine Schülerin nicht beurlaubt werden. Über Ausnahmen in nachweislich dringenden Fällen entscheidet die Schulleiterin, bei mehr als zwei Wochen die Schulaufsicht.
Fundsachen
Regelmäßig bleiben Kleidungsstücke oder andere Dinge im Schulgebäude, auf dem Schulgelände oder verstärkt auch in der Turnhalle liegen. Der Eigentümer ist oft nicht zu ermitteln. Namenschilder würden die Zuordnung erleichtern. Alle Gegenstände/Kleidungsstücke werden in der Fundkiste im Gebäudeteil A gesammelt -
Schauen Sie also immer mal wieder in die Kiste oder in den Regieraum.
Herr Knaup, unser Hausmeister, ist immer gern behilflich!
Sein Büro befindet sich im Eingangsbereich des Gebäudeteils A. Von 8.00 Uhr bis 10 Uhr ist er in der Regel dort zu finden.
Die Telefonnummer finden Sie unter „Kontakt“.
Läuse
Wenn Sie bei Ihrem Kind einen Kopflausbefall feststellen, sofort die Schule oder die Betreuungseinrichtung, sowie Ihr sonstiges näheres Umfeld benachrichtigen.
Den Kopf mit einem zugelassenen Arzneimittel behandeln, das Sie in der Apotheke bekommen.
Die Behandlung unbedingt nach 8 -
Alle Personen, zu denen näherer Kontakt bestand, genau kontrollieren und unter Umständen gleich mitbehandeln.
Textilien, Gebrauchs-
Nach Behandlung mit einem zugelassenen Arzneimittel kann Ihr Kind am nächsten Tag wieder in die Schule -
Weitere Informationen erhalten Sie beim Gesundheitsamt oder auf der Internetseite http://www.rki.de/
Material
Zu Beginn eines Schuljahres geben die Klassenlehrerinnen/Klassenlehrer in Absprache mit den Fachlehrerinnen eine Liste der benötigten Materialien heraus. Eltern sollten regelmäßig die Vollständigkeit der Materialien überprüfen, weil dieses eine Grundlage für erfolgreiche schulische Mitarbeit ist.
Schulbücher
Laut Erlass des Kultusministeriums müssen die Eltern bei der Beschaffung der Lernmittel einen Eigenanteil zahlen. Vor den Sommerferien erhalten die Kinder jeweils einen Bestellzettel mit den erforderlichen Angaben. Dieses selbst gekaufte Schulbuch ist Eigentum des Kindes. Alle anderen Schulbücher werden den Kindern leihweise überlassen und am Ende des Schuljahres wieder eingesammelt. Sie stellen öffentliches Eigentum dar, auf das besonders geachtet und das bei Beschädigung ersetzt werden muss. Deshalb sind alle Bücher mit einem Umschlag zu versehen.
Krankmeldung
Ist ein Kind krank, bitte das Servicecenter der Stadt Paderborn unter der Telefonnummer 882266 anrufen -
Bitte dem Kind trotzdem eine schriftliche Entschuldigung mit in die Schule geben.
Nach mehr als drei Tagen muss eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigen oder ein ärztliches Attest vorgelegt werden.
Eine schriftliche Entschuldigung ist auch notwendig bei Nichtteilnahme am Sportunterricht -
Datenänderung
Änderungen bei den notwendigen persönlichen Daten der Schülerinnen und Schüler müssen umgehend der Schule gemeldet werden. Frau Echterhoff wird gerne von montags bis donnerstags zwischen 8 Uhr und 11 Uhr entsprechende Meldungen entgegennehmen.
Unfallmeldung
Schulunfälle müssen umgehend im Sekretariat gemeldet werden, damit die entsprechende Meldung an die Gemeindeunfallversicherung erfolgen kann. Zu den Schulunfällen zählen auch die auf dem Hin-